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Fachanwälte für Medizinrecht
KANZLEI FÜR ARZTHAFTUNG
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KANZLEI FÜR ARZTHAFTUNG
Sven Axel Dubitscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Himmelstraße 8
22299
Hamburg
Telefon: 040 - 18 08 37 92
Telefax: 040 - 30 18 73 20
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Kanzlei für Arzthaftung
Sven Axel Dubitscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht
Spezialist für Arzthaftungsrecht.
Arzthaftungsrecht
Wenn Sie diese Seite lesen, dann werfen Sie wahrscheinlich einem Arzt
einen Behandlungsfehler vor. Die häufigsten Fragen in diesem
Zusammenhang möchte ich im Folgenden beantworten:
Was kann ich tun?
Sie können Ihren Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen geltend
machen. Lassen Sie sich Röntgenbilder, CT- und MRT-Bilder geben und,
wenn möglich, Kopien der Krankenunterlagen!
Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an! Notieren Sie neben den
Geschehnissen auch jeweils das Datum, möglichst die Uhrzeit und die
Namen und Dienstbezeichnung der Ärzte oder des Pflegepersonals, Namen
und Anschriften von anderen Zeugen! Tun Sie das möglichst zeitnah und
genau.
weitere Informationen finden Sie auf http://dubitscher.de
Wie sind die Chancen?
Dass man krank in ein Krankenhaus geht, und kränker wieder herauskommt,
ist noch kein Beweis für einen Behandlungsfehler. Krankheiten haben
unvorhersehbare Verläufe, Operationen haben unbeeinflussbare Risiken. -
Das ist der Unterschied zu einer Kfz-Reparatur. - Wenn der Chirurg also
nicht gerade eine Klammer in der Bauchhöhle vergessen hat, wird die
Arztseite also stets auf einen "schicksalhaften Verlauf" verweisen,
während der Patient einen Fehler beweisen muss. Als Patient stehen Sie
aber nicht waffenlos da. Schon Akteneinsicht, kostenlose Gutachten des
MDK oder der Schlichtungsstelle helfen Ihnen.
weitere Informationen finden Sie auf http://dubitscher.de
Wofür haftet der Arzt?
Wenn Ihnen nachweislich durch einen Behandlungsfehler ein Schaden
entstanden ist, so haben Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz Ihrer
finanziellen Schäden wie Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden,
Kosten und Anspruch auf die Feststellung, dass auch für künftige Schäden
gehaftet wird.
Gegenüber den "amerikanischen Verhältnissen" fallen die Schmerzensgelder
in deutschen Arzthaftungssachen aber vergleichsweise schmal aus: Für
eine Beinverkürzung um 2,5 cm aufgrund eines Behandlungsfehlers, mit der
die 60 jährige Klägerin nun wird leben müssen, hielt das Landgericht
Hamburg beispielsweise ein Schmerzensgeld von EURO 6.000,00 für
ausreichend.
weitere Informationen finden Sie auf http://dubitscher.de
Was kostet das?
Solange die Sache bei keinem Gericht anhängig ist, verhandelt auf der
Gegenseite meist die Haftpflichtversicherung selbst. So entstehen auf
jener Seite keine Anwaltskosten. Gutachten lassen sich kostenlos
einholen (siehe oben). Und wenn die Haftpflichtversicherung das
verlangte Schmerzensgeld oder auch nur einen Teil davon bezahlt, so
übernimmt sie regelmäßig auch die entsprechenden Anwaltskosten.
weitere Informationen finden Sie auf http://dubitscher.de
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