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KANZLEI FÜR ARZTHAFTUNG

Rechtsanwalt & Fachanwalt für Medizinrecht Sven Axel Dubitscher

KANZLEI FÜR ARZTHAFTUNG

Sven Axel Dubitscher
Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht

Himmelstraße 8
22299 Hamburg
Telefon: 040 - 18 08 37 92
Telefax: 040 - 30 18 73 20
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Kanzlei für Arzthaftung


Sven Axel Dubitscher


Rechtsanwalt
Fachanwalt für Medizinrecht



Spezialist für Arzthaftungsrecht.


Arzthaftungsrecht

Wenn Sie diese Seite lesen, dann werfen Sie wahrscheinlich einem Arzt einen Behandlungsfehler vor. Die häufigsten Fragen in diesem Zusammenhang möchte ich im Folgenden beantworten:

  • Was kann ich tun?
  • Wie sind die Chancen?
  • Wofür haftet der Arzt?
  • Was kostet das?


Was kann ich tun?

Sie können Ihren Anspruch auf Einsicht in die Krankenunterlagen geltend machen. Lassen Sie sich Röntgenbilder, CT- und MRT-Bilder geben und, wenn möglich, Kopien der Krankenunterlagen!

Fertigen Sie ein Gedächtnisprotokoll an! Notieren Sie neben den Geschehnissen auch jeweils das Datum, möglichst die Uhrzeit und die Namen und Dienstbezeichnung der Ärzte oder des Pflegepersonals, Namen und Anschriften von anderen Zeugen! Tun Sie das möglichst zeitnah und genau.

weitere Informationen finden Sie auf http://dubitscher.de


Wie sind die Chancen?

Dass man krank in ein Krankenhaus geht, und kränker wieder herauskommt, ist noch kein Beweis für einen Behandlungsfehler. Krankheiten haben unvorhersehbare Verläufe, Operationen haben unbeeinflussbare Risiken. - Das ist der Unterschied zu einer Kfz-Reparatur. - Wenn der Chirurg also nicht gerade eine Klammer in der Bauchhöhle vergessen hat, wird die Arztseite also stets auf einen "schicksalhaften Verlauf" verweisen, während der Patient einen Fehler beweisen muss. Als Patient stehen Sie aber nicht waffenlos da. Schon Akteneinsicht, kostenlose Gutachten des MDK oder der Schlichtungsstelle helfen Ihnen.

weitere Informationen finden Sie auf http://dubitscher.de


Wofür haftet der Arzt?

Wenn Ihnen nachweislich durch einen Behandlungsfehler ein Schaden entstanden ist, so haben Sie Ansprüche auf Schmerzensgeld, Ersatz Ihrer finanziellen Schäden wie Verdienstausfall, Haushaltführungsschaden, Kosten und Anspruch auf die Feststellung, dass auch für künftige Schäden gehaftet wird.

Gegenüber den "amerikanischen Verhältnissen" fallen die Schmerzensgelder in deutschen Arzthaftungssachen aber vergleichsweise schmal aus: Für eine Beinverkürzung um 2,5 cm aufgrund eines Behandlungsfehlers, mit der die 60 jährige Klägerin nun wird leben müssen, hielt das Landgericht Hamburg beispielsweise ein Schmerzensgeld von EURO 6.000,00 für ausreichend.

weitere Informationen finden Sie auf http://dubitscher.de


Was kostet das?

Solange die Sache bei keinem Gericht anhängig ist, verhandelt auf der Gegenseite meist die Haftpflichtversicherung selbst. So entstehen auf jener Seite keine Anwaltskosten. Gutachten lassen sich kostenlos einholen (siehe oben). Und wenn die Haftpflichtversicherung das verlangte Schmerzensgeld oder auch nur einen Teil davon bezahlt, so übernimmt sie regelmäßig auch die entsprechenden Anwaltskosten.

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